Das deutsche Recht umfasst viele, oft in sich schon sehr komplexe Rechtsgebiete, die eine Spezialisierung erforderlich machen.
Als Fachanwältin für Familienrecht ist dieser Themenkomplex ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind das Wohnungseigentumsrecht und das Mietrecht. Ich kann außerdem
auf eine langjährige Tätigkeit im Immobilienrecht zurückblicken; gerade im Zusammenhang mit familienrechtlichen und wohnungseigentumsrechtlichen Auseinandersetzungen spielt dieser Themenbereich
eine wichtige Rolle.
Ich bin auch seit Jahren im allgemeinen Vertragsrecht und Baurecht tätig.
Ich möchte Ihnen helfen, Ihre Rechtslage zu verstehen und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.
Als Fachanwältin für Familienrecht gilt dem Eherecht mit allen seinen Bezügen meine besondere Aufmerksamkeit, so
Im Wohnungseigentumsrecht betreue ich seit Jahren mehrere Verwalter von Eigentümergemeinschaften und eine Vielzahl von Wohnungseigentümern. Das Rechtsgebiet verlangt detaillierte Kenntnisse von gesetzlichen Regelungen und der aktuellen Rechtsprechung.
Bei Mietauseinandersetzungen sind die "Fronten" meist verhärtet. Soweit möglich möchte ich dazu beitragen, durch außergerichtliche Lösungen, Spannungen abzubauen und eine Einigung zu erzielen und dies sowohl bei privaten wie auch gewerblichen Mietverhältnissen.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch in allen weiteren Rechtsfragen gerne zur Verfügung.
Zwei weitere wichtige Punkte meiner Tätigkeit sind das allgemeine Vertragsrecht und das private Baurecht. In folgenden weiteren Rechtsgebieten stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung
zur Verfügung: